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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der
flashbrother.net KG

nach dem TKG 2003

(Stand: Mai 2004)


1.Grundlagen

1.1.Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die der Internet Service Provider flashbrother.net KG, Schulgasse 8/9, A-1180 Wien (im folgenden "ISP") gegenüber dem Kunden erbringt. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des vom ISP angenommenen Auftrages und dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allenfalls bestehenden sonstigen Geschäftsbedingungen des ISP.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sich der ISP diesen ausdrücklich und – außer gegenüber Konsumenten – schriftlich unterworfen hat.

Die Geschäftsbedingungen des ISP gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss nicht nochmals darauf Bezug genommen werden sollte.

1.2.Zustandekommen des Vertrages, Beginn des Fristenlaufs

Ein Vertragsverhältnis zwischen dem ISP und dem Kunden kommt zu Stande, wenn der ISP nach Zugang von Bestellung oder Auftrag eine (gegenüber Unternehmern schriftliche) Auftragsbestätigung abgegeben hat, oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung (z.B. Eröffnung des Internet-Zuganges oder Bekanntgabe von User-Login und Passwort oder Einrichtung eines Web-Space oder Vornahme nötiger Bestellungen bei Dritten etc) begonnen hat.

Für die Berechnung von Fristen betreffend Mindestvertragsdauer, Zeitraum eines allfälligen Kündigungsverzichts u.ä. gilt in allen Fällen, wo keine ausdrückliche Auftragsbestätigung erfolgt ist, als Vertragsbeginn der Monatserste des Monats nach Beginn der Leistungserbringung. Dies gilt nicht für das Rücktrittsrecht nach § 3 oder 5e KSchG (Konsumentenschutzgesetz).

1.3.Änderungen der AGB

Änderungen der AGB können vom ISP vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuelle Fassung ist auf der Website des ISP abrufbar (bzw wird dem Kunden auf Wunsch zugesandt). Änderungen der AGB sind Verbrauchern gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

Sofern die Änderung Kunden nicht ausschließlich begünstigt, wird eine Kundmachung der Änderungen mindestens zwei Monate vor der Wirksamkeit der neuen Bestimmungen erfolgen. In diesem Fall wird der ISP Kunden mindestens ein Monat vor Inkrafttreten der Änderung ihren wesentlichen Inhalt zusammengefasst und in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung oder durch Benachrichtigung per e-mail, mitteilen. Der ISP wird Kunden bei dieser Mitteilung gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass sie berechtigt sind, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung kostenlos zu kündigen. Der ISP behält sich das Recht vor, im Fall der Kündigung des Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung zu erklären, am Vertrag zu den bisherigen Bedingungen festhalten zu wollen. Diesfalls ist die Kündigung des Kunden gegenstandslos. Der ISP wird den Kunden auch auf diese Möglichkeit des ISP zur Weiterführung des Vertragsverhältnisses zu den bisherigen Bedingungen und die Wirkung, dass die Kündigung des Kunden diesfalls gegenstandslos wird, hinweisen.

1.4.Übertragung von Rechten und Pflichten

Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung sind die Kunden des ISP nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen.

Der ISP ist ermächtigt, seine Pflichten ganz oder zum Teil, somit auch hinsichtlich einzelner Dienstleistungen, oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden und wird den Kunden hiervon verständigen. Das gilt nicht für Verbrauchergeschäfte; das Recht zum Einsatz von Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt.

Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen, und - außer gegenüber Verbrauchern - schriftlichen Zustimmung des ISP. Sofern ein Wiederverkauf vereinbart wurde, sind Wiederverkäufer jedenfalls zur Überbindung dieser Geschäftsbedingungen an ihre Vertragspartner verpflichtet und stellen den ISP diesbezüglich schad- und klaglos.

1.5.Keine Vollmacht der Mitarbeiter des ISP

Vertriebspartner oder Vertriebsmitarbeiter sowie technische Betreuer des ISP haben – außer gegenüber Konsumenten im Sinne des KSchG - keine Vollmacht, für den ISP Erklärungen abzugeben, Zusagen zu treffen oder Zahlungen entgegen zu nehmen.

2.Leistungen aus diesem Vertrag

2.1.Leistungen des ISP

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und den (allfälligen) sich darauf beziehenden (bei Unternehmern schriftlichen) Vereinbarungen der Vertragsparteien.

2.2.Frist bei der Bereitstellung der Leistungen

Die Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt, sofern im jeweiligen Auftragsformular oder in der Auftragsbestätigung nicht anderes vereinbart wurde, innerhalb von vier Wochen nach Vertragsannahme durch den ISP, bzw vier Wochen nach dem Zeitpunkt, wo der Kunde alle ihm obliegenden technischen und sonstigen Voraussetzungen (Pkt. 2.4.) geschaffen hat (kurz "Bereitstellungstermin"). Wird der Bereitstellungstermin aus Gründen, die vom ISP zu vertreten sind, nicht eingehalten, verpflichtet sich der ISP, dem Kunden eine Gutschrift in der Höhe von EUR 10.- exkl USt pro Woche der Überschreitung des Bereitstellungstermines zu gewähren, wenn der Bereitstellungstermin um mehr als vier Wochen überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn die Nichteinhaltung des Bereitstellungstermines auf Verzögerungen bei Leistungen durch Dritte, die nicht Erfüllungsgehilfen des ISP sind, zurückzuführen ist. Jedenfalls ist darüber hinausgehender Schadenersatz ausgeschlossen, bei Verbrauchern jedoch nur bei leichter Fahrlässigkeit und nicht bei Personenschäden.

2.3.Störungsbehebung

Störungen der Telekommunikationsdienstleistungen, welche vom ISP zu verantworten sind, werden spätestens innerhalb von zwei Wochen behoben. Bei Überschreitung dieser Frist gilt Pkt 2.2. sinngemäß.

Der Kunde hat den ISP bei der Lokalisierung des Störungs- und Fehlerortes im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen und dem ISP oder von ihm beauftragten Dritten jederzeit zur Ermöglichung der Störungsbehebung den nötigen Zutritt zu gewähren. Wird der ISP bzw. von ihm beauftragte Dritte zu einer Störungsbehebung gerufen und wird festgestellt, dass keine Störung bei der Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Dienste vorliegt bzw. die Störung vom Kunden zu vertreten ist, hat der Kunde dem ISP jeden ihm dadurch entstandenen Aufwand zu ersetzen.

2.4.Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt, falls erforderlich, auf seine Kosten sämtliche für die reibungslose Installation notwendige Hard- und Software in seiner Teilnehmerendeinrichtung sowie sonstige nötige Geräte zur Verfügung, sofern diese nicht aufgrund besonderer Vereinbarung vom ISP beizustellen sind. Der Kunde stellt ferner alle weiteren notwendigen technischen Voraussetzungen (z.B. Stromversorgung, geeignete Räume etc.) auf seine Kosten zur Verfügung und wird allenfalls erforderliche Zustimmungen Dritter einholen und alle erforderlichen Aufklärungen leisten (einschließlich Verlauf von Elektro- und Wasserleitungen), um eine reibungslose Installation zu ermöglichen.

Der ISP übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit der kundenseitig installierten Telekommunikationseinrichtungen, wie insbesondere Nebenstellenanlagen, Fax- oder Telefonapparate sowie PCs und Modems, Funkeinrichtungen etc.

2.5.Dienstequalität

Der ISP trägt dafür Sorge, dass die vereinbarte Dienstequalität gewährleistet wird. Die Entschädigung bzw Erstattung bei Nichteinhaltung der Dienstequalität richtet sich nach den Haftungsbestimmungen des Pkt 6.

2.6.Überlassung oder Verkauf von Waren oder Geräten durch den ISP

Dem Kunden verkaufte Waren oder Geräte stehen bis zur vollständigen Bezahlung unter Eigentumsvorbehalt.

Sofern dem Kunden vom ISP Geräte zur Nutzung überlassen werden, verbleiben diese im Eigentum des ISP, selbst dann, wenn sie installiert worden sind, und sind bei Vertragsbeendigung auf Kosten des Kunden umgehend an den ISP zu retournieren, andernfalls wird der volle Kaufpreis in Rechnung gestellt, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Der Kunde und die seinem Verantwortungsbereich unterliegenden Personen haben diese Endgeräte oder Zubehör unter größtmöglicher Schonung zu verwenden, bei einer Beschädigung wird der Kunde nicht von seiner Entgeltverpflichtung befreit. Service und Wartung von gemieteten Endgeräten sowie Zubehör werden während der gesamten Vertragsdauer ausschließlich vom ISP oder von deren Beauftragten vorgenommen.

3.Entgelte und Entgeltänderungen

3.1.Gültige Entgelte

Die Entgelte für die Benutzung des Internetdienstes richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste; aus dieser ergibt sich auch die jeweilige Indexanpassungsklausel. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Verbrauchern gegenüber gilt das Schriftformgebot nicht.

Preise für Installation, Wartung, Sonderdienste und optionale Gesprächsauswertungen sind gleichfalls den jeweils gültigen Preislisten zu entnehmen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die festgesetzten Entgelte für Internetservices nur die "reinen" Internet Services (Webspace, Mailservices, DNS-hosting) umfassen, nicht aber z.B. Übertragungsgebühren (z.B. Telefonkosten), Internetzugang oder Gebühren, die von Dritten für die Nutzung von Diensten im Internet verlangt werden, - sofern nicht anderes (für Unternehmer: schriftlich) vereinbart oder in der Preisliste angegeben ist. Bei Lieferungen durch den ISP gelten die vereinbarten Preise ab dem Lager des ISP; allfällige Verpackungs- und Versendungskosten sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Kunden zu tragen.

Die Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise angegeben.

3.2.Entgeltbestandteile

Es wird zwischen laufenden (z.B. Grundgebühr für Internetzugang, Grundgebühr für den Fernsprechanschluss bzw. Mietleitung, Entgelte für die Nutzung einer Internet-Standleitung, für die Domain-Registrierung und für die allfällige Miete von Endgeräten und Zubehör), variablen (abhängig vom Datentransfervolumen oder Verbindungsdauer) und einmaligen Entgelten (z.B. Herstellung des Fernsprechanschlusses, Einrichtungs- und Installationsgebühren für Internetzugang bzw. Mietleitungen und Einrichtungsgebühr für die Domain-Registrierung) unterschieden. Das Verhältnis zwischen diesen Entgelten ist je nach Produkt verschieden, wobei die jeweilige Preisliste maßgeblich ist.





3.3.Änderung der Entgelte

Der ISP behält sich bei Änderungen der für seine Kalkulation relevanten Kosten (z.B. Personalkosten, Zusammenschaltungsgebühren, Stromkosten, Telekommunikations-leitungskosten) eine Änderung (Anhebung oder Senkung) des Entgeltes vor.

Bei Verbrauchern darf ein erhöhtes Entgelt nur verlangt werden, soweit der Eintritt der für die Entgeltänderungen maßgeblichen Umstände nicht vom Willen des ISP abhängig ist, und darf bei Verbrauchern weiters nicht für Leistungen verlangt werden, die innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss zu erbringen sind. Dies gilt auch bei Änderung oder Neueinführung von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben, welche die Kalkulation des Entgeltes beeinflussen.

Das bei der Änderung von Preisen gemäß § 25 Abs 3 TKG 2003 bestehende Kündigungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, wenn es zu einer Preissenkung kommt oder die Preise gemäß einem in der Preisliste angegebenen oder sonst vereinbarten Index angepasst werden. Wurden mit dem Kunden Rabatte vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen Preissenkungen nicht teil, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

4.Verrechnung von Entgelten

4.1.Allgemeines

Die Rechnungslegung erfolgt elektronisch per e-mail. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wird eine Rechnung in Papierform erstellt. ISP ist berechtigt, für die Erstellung einer Rechnung in Papierform ein Entgelt entsprechend der jeweiligen Preisliste in Rechnung zu stellen.

4.2.Abrechnung

Die Höhe der Entgelte richtet sich nach der zur Zeit der Erbringung der Leistung gültigen Preisliste des ISP. Entgelte können wie folgt verrechnet werden:

4.2.1.Laufende Entgelte

Laufende Entgelte werden jeweils am Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraumes im Voraus in Rechnung gestellt. Der produktspezifische Abrechnungszeitraum ist der jeweiligen Preisliste zu entnehmen. Sofern in der Preisliste kein Abrechnungszeitraum angeführt ist, gilt ein Kalenderquartal als Abrechnungszeitraum. Für den ersten Vertragsmonat berechnen sich laufende Entgelte zeitanteilig. Sind Entgelte für Teile eines Monats zu ermitteln, so wird jeder Tag, für den eine Pflicht des Kun­den zur Bezahlung des monatlichen Entgelts besteht, mit einem Dreißigstel des monatlichen Entgelts bzw. einem Neunzigstel eines quartalsmäßigen Entgelts berechnet.

4.2.2.Variable Entgelte

Variable Entgelte werden jeweils am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraumes im Nachhinein in Rechnung gestellt. Der produktspezifische Abrechnungszeitraum ist der jeweiligen Preisliste zu entnehmen. Sofern in der Preisliste kein Abrechnungszeitraum angeführt ist, gilt ein Kalenderquartal als Abrechnungszeitraum. Für den ersten Vertragsmonat berechnen sich laufende Entgelte übertragungs- oder verbindungsanteilig. ISP ist berechtigt, auf der Preisliste Mindestentgelte pro Abrechnungszeitraum aber auch pro Verbindung bzw. Datentransfervorgang, die unabhängig vom tatsächlichen Verbindungsdauer bzw. dem Datentransfervolumens jedenfalls zu bezahlen sind, festzusetzen.

4.2.3.Einmalige Entgelte

Einmalige Entgelte sind grundsätzlich nach Erbringung der Leistung und Verrechnung durch ISP zu bezahlen. Allfällige Installationsentgelte und allfällige weitere einmalige Entgelte, die im Zuge der Herstellung einer Leistung verrechnet werden, können dem Kunden mit der Abrechnung des ersten Abrechnungszeitraumes in Rechnung gestellt werden.


4.3.Zahlungsart

Die Zahlung erfolgt mit Überweisung oder im Bankeinzugsverfahren. Sofern der ISP der Zahlung mit Zahlschein zustimmt, kann ISP dafür ein gesondertes Entgelt (Bareinzahlungsentgelt) verrechnen die Zustimmung zu dieser Zahlungsart jederzeit vom ISP widerrufen werden. Der Kunde hat diesfalls unverzüglich die Umstellung auf Bankeinzug vorzunehmen und dem ISP nachzuweisen. Der ISP ist berechtigt, in der Preisliste für bestimmte Leistungen und Produkte die verpflichtende Einrichtung eines Bankeinzugsverfahrens vorzusehen.


4.4.Fälligkeit

Soweit in der jeweiligen Preisliste keine sofortige Bezahlung in bar vorgesehen ist, werden Entgeltforderungen des ISP mit Zugang der Rechnung fällig. Der Rechnungsbetrag muss spätestens zwei Wochen nach Zugang der Rechnung abzugsfrei auf dem in der Rechnung angegebenen Konto des ISP gutgeschrieben sein. Das Risiko von fehlerhaften oder verzögerten Überweisungen trägt der Kunde. Allfällige Überweisungskosten oder Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden. Erfolgt eine Zahlung nicht mittels Originalbeleg oder ohne Angabe der richtigen Verrechnungsnummer oder Kundennummer, so tritt die schuldbefreiende Wirkung der Zahlung erst mit der Zuordnung zur richtigen Verrechnungsnummer ein und es kann dem Kunden dafür ein Bearbeitungsentgelt verrechnet werden.

4.5.Zahlungsverzug, Verzugszinsen

Zahlungen gelten erst als getätigt, wenn sie auf dem Konto von ISP eingelangt sind. Der ISP ist bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten sowie Verzugszinsen in der Höhe von 12% pa zu verrechnen.

4.6.Einwendungen gegen die Rechnung

Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Forderungen sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt. Der ISP wird Verbraucher auf diese Frist und die bei Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.

Sollten sich nach einer Prüfung durch den ISP die Einwendungen des Kunden aus Sicht des ISP als unberechtigt erweisen, hat der Kunde binnen 1 Monat ab Zugang der Stellungnahme des ISP bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen das Schlichtungsverfahren bei der Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH) einzuleiten und binnen eines weiteren Monats nach ergebnislosem Abschluss des Schlichtungsverfahrens den Rechtsweg zu beschreiten.

Wünscht der Kunde kein Schlichtungsverfahren, hat er binnen drei Monaten ab Zugang der Stellungnahme des ISP, bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen, den Rechtsweg zu beschreiten. Der ISP wird Verbraucher auf alle in diesem Pkt 4.6 genannten Fristen und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.

4.7.Streitbeilegung

Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte können Kunden Streit- oder Beschwerdefälle (betreffend die Qualität des Dienstes, Zahlungsstreitigkeiten, die nicht befriedigend gelöst worden sind, oder eine behauptete Verletzung des TKG 2003) der Regulierungsbehörde vorlegen.

Der ISP ist verpflichtet, an einem solchen Verfahren mitzuwirken und alle zur Beurteilung der Sachlage erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie erforderliche Unterlagen vorzulegen. Die Regulierungsbehörde hat eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen oder den Parteien ihre Ansicht zum herangetragenen Fall mitzuteilen.

4.8.Fälligkeit des Rechnungsbetrages bei Einwendungen

Einwendungen hindern nicht die Fälligkeit des Rechnungsbetrages. Wird jedoch die zuständige Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH) zur Streitschlichtung angerufen, wird dadurch die Fälligkeit der strittigen Entgelte bis zur Streitbeilegung hinausgeschoben. Ein Betrag, der dem Durchschnitt der letzten drei unbestrittenen Rechnungsbeträge entspricht, ist aber auch diesfalls sofort fällig.

4.9.Entgeltpauschalierung bei Entgeltstreitigkeiten

Falls ein Fehler festgestellt wird, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte, und sich das richtige Entgelt nicht ermitteln lässt, hat der Kunde ein Entgelt zu entrichten, welches dem Durchschnitt der letzten drei Rechnungsbeträge bzw, falls die Geschäftsbeziehung noch nicht drei Monate gedauert hat, dem letzten Rechnungsbetrag entspricht.

4.10.Aufrechnung

Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem ISP und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber vom ISP nicht anerkannter Forderungen des Kunden, ist ausgeschlossen.

In Abänderung dieses Punktes gilt für Verbrauchergeschäfte: Die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem ISP ist nur möglich, sofern entweder der ISP zahlungsunfähig ist, oder die wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen, oder die Gegenforderung des Vertragspartners gerichtlich festgestellt, oder vom ISP anerkannt worden ist.

4.11.Ausschluss des Zurückbehaltungsrechtes für Kunden

Rechte des Kunden, seine vertraglichen Leistungen nach § 1052 ABGB zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie überhaupt seine gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

4.12.Entgeltnachweis

Die Kundenrechnung (Entgeltnachweis) enthält folgende Angaben: Kundenname, Kundenanschrift, Rechnungsdatum, Kundennummer, Berechnungszeitraum, Rechnungsnummer, Entgelte für monatlich fix wiederkehrende Leistungen, für variable Leistungen, für einmalig fixe Leistungen, Gesamtpreis exkl. Mehrwertsteuer, Mehrwertsteuer, Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer, sowie allenfalls gewährte Rabatte. Bei Einzelentgeltnachweisen sind die Angaben entsprechend den Bestimmungen der Einzelentgeltverordnung (abrufbar auf www.rtr.at) enthalten.

Der Kunde hat – über einen allfälligen Einzelentgeltnachweis hinaus – nur dann Anspruch auf Auflistung seiner Zugangsdaten, Logfiles, Proxyauswertungen etc (sofern technisch möglich und rechtlich zulässig), wenn eine gesonderte (und bei Unternehmern schriftliche) Vereinbarung über die Speicherung und Zurverfügungstellung derartiger Daten getroffen wurde.

5.Gewährleistung

5.1.Gewährleistungsfrist

Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern 2 Jahre, in allen anderen Fällen 6 Monate. Diese Frist verlängert sich bei Abzahlungsgeschäften mit Verbrauchern bis zur Fälligkeit der letzten Teilzahlung, wobei dem Kunden die Geltendmachung seines gewährleistungsrechtlichen Anspruches vorbehalten bleibt, wenn er bis dahin dem ISP den Mangel angezeigt hat.

5.2.Behebung von Mängeln

Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen des ISP entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Preisminderung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel innerhalb von 2 Werktagen schriftlich und detailliert angezeigt hat. Dieser Pkt 5.2 gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen.

5.3.Gewährleistungsausschluss

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht vom ISP bewirkter Anordnung und Montage (dies gilt nicht, sofern die Selbstmontage durch den Kunden oder Dritte vereinbart war und fachmännisch erfolgte oder im Fall von zulässigen und fachmännisch erfolgten Ersatzvornahmen durch den Kunden oder Dritte, weil der ISP trotz Anzeige des Mangels seiner Verbesserungspflicht nicht binnen angemessener Frist nachgekommen ist), ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die vom ISP angegebene Leistung, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunde bestelltes Material zurückzuführen sind. Der ISP haftet nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, außer ein Mangel war bereits bei Übergabe vorhanden.

5.4.Mängelrüge

Außer bei Verbrauchen ist die Voraussetzung jeglicher Gewährleistungsansprüche die Erhebung einer unverzüglichen und schriftlichen detaillierte und konkretisierte Mängelrüge nach Erkennbarkeit des Mangels.

6.Haftung des ISP; Haftungsausschluss und Beschränkungen; Verpflichtungen des Kunden

6.1.Haftungsausschluss

Die Haftung des ISP für leichte Fahrlässigkeit (außer bei Personenschäden) sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird generell ausgeschlossen. Abweichend davon gilt für Verbraucher: Die Haftung des ISP für leichte Fahrlässigkeit, außer bei Personenschäden, wird ausgeschlossen.

Außer bei Verbrauchen ist die Voraussetzung jeglicher Ansprüche gegen den ISP die unverzügliche und schriftliche detaillierte und konkretisierte Anzeige des Schadens nach Erkennbarkeit des Schadenseintritts.

6.2.Haftungsausschluss des ISP hinsichtlich der Verfügbarkeit der Dienste; Unzustellbarkeit von e-mails

Der ISP betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Aus technischen Gründen ist es jedoch nicht möglich, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.

Insbesondere kann aus technischen Gründen nicht gewährleistet werden, dass e-mails auch ankommen oder diesbezügliche Fehlermeldungen verschickt werden. Insbesondere auf Grund von (vom ISP oder vom Kunden eingerichteten ) Spam-Filtern, Virenfiltern etc kann die Zustellung von e-mails verhindert werden. Der ISP übernimmt hierfür keinerlei Haftung, außer der ISP hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Die sonstigen Haftungsausschlüsse bzw Beschränkungen bleiben unberührt.

Der ISP behält sich vorübergehende Einschränkungen wegen eigener Kapazitätsgrenzen vor, sofern sie dem Kunden zumutbar sind, insbesonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind und auf Gründen beruhen, die vom Willen des ISP unabhängig sind.

Bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen bei der Zurverfügungstellung der Internetdienstleistungen kommen. Der ISP haftet für derartige Ausfälle nicht, sofern sie nicht von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden.

Im Fall von unzumutbar langen Unterbrechungen oder unzumutbaren Einschränkungen bleibt das Recht des Kunden auf Vertragsauflösung aus wichtigem Grund unberührt. Der ISP übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Inhalte, die über das Internet transportiert werden, werden sollen oder zugänglich sind. Es wird keine Haftung für Datenverluste übernommen; bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Datenverlust vom ISP nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Festgehalten wird, dass Pkt 6.2 allfällige Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern unberührt lässt.

6.3.Haftungsausschluss des ISP hinsichtlich übertragener Daten; Schäden durch Viren, Hacker etc

Weiters haftet der ISP nicht für vom Kunden abgefragte Daten aus dem Internet oder für von ihm erhaltene e-mails (und zwar auch nicht für enthaltene Viren) sowie für Leistungen dritter Diensteanbieter, und zwar auch dann nicht, wenn der Kunde den Zugang zu diesen über einen Link von der Homepage des ISP oder über eine Information durch den ISP erhält. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung des Internet mit Unsicherheiten verbunden ist (zB. Viren, trojanische Pferde, Angriffe von Hackern, Einbrüche in WLAN-Systeme etc.). Der ISP übernimmt dafür keine Haftung; bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn der ISP nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Schäden und Aufwendungen, die dadurch entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

6.4.Haftungsausschluss bei Pflichtverstößen des Kunden; Pflichten des Kunden

Der ISP haftet nicht für Schäden, die der Kunde auf Grund der Nichtbeachtung des Vertrages und seiner Bestandteile, insbesondere dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, oder durch widmungswidrige Verwendung verursacht hat.

6.4.1.Schutz des Internetzugangs

Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten. Er haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Kunde oder durch Weitergabe an Dritte entstehen.

Der Kunde haftet für alle Entgeltforderungen aus Kommunikationsdienstleistungen sowie sonstige Ansprüche aus Kommunikationsdienstleistungen, die aus der Nutzung seines Anschlusses bzw seiner Zugangsdaten (auch durch Dritte) resultieren, sofern die missbräuchliche Nutzung nicht vom ISP zu vertreten ist. Weitergehende Schadenersatzansprüche und allfällige sonstige Ansprüche des ISP bleiben unberührt.




6.4.2.Beeinträchtigung Dritter; Spam und Spamschutz

Der Kunde verpflichtet sich, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt, bzw für den ISP oder andere Rechner sicherheits- oder betriebsgefährdend ist. Verboten sind demnach insbesondere Spamming (aggressives Direct-Mailing via e-mail) oder jede Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet-Teilnehmer.

Der Kunde verpflichtet sich zur Verwendung geeigneter und ausreichend sicherer technischer Einrichtungen und Einstellungen. Entstehen für den ISP oder für Dritte Schwierigkeiten auf Grund unsicherer technischer Einrichtungen des Kunden (zB offener Mailrelais), ist der Kunde zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet; weiters ist der ISP zur sofortigen Sperre des Kunden bzw zum Ergreifen sonstiger geeigneter Maßnahmen berechtigt (zB Sperre einzelner Ports). Der ISP wird sich bemühen, das jeweils gelindeste Mittel anzuwenden. Der ISP wird den Kunden über die getroffene Maßnahme und deren Grund unverzüglich informieren.

6.4.3.Pflicht des Kunden zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber dem ISP die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen.

Der Kunde verpflichtet sich, den ISP vollständig schad- und klaglos zu halten, falls letzterer wegen vom Kunden in den Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich, berechtigterweise in Anspruch genommen wird. Wird der ISP in Anspruch genommen, so steht ihm allein die Entscheidung zu, wie er reagiert (Streiteinlassung, Vergleich etc); der Kunde kann diesfalls - außer im Fall groben Verschuldens des ISP – nicht den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben.

6.4.4.Pflicht des Kunden zur Meldung von Störungen

Der Kunde ist verpflichtet, den ISP von jeglicher Störung oder Unterbrechung von Telekommunikationsdiensten unverzüglich zu informieren, um dem ISP die Problembehebung zu ermöglichen, bevor er andere Firmen mit einer Problembehebung beauftragt. Verletzt der Kunde diese Verständigungspflicht, übernimmt der ISP für Schäden und Aufwendungen, die aus der unterlassenen Verständigung resultieren (z.B. Kosten einer vom Kunden unnötigerweise beauftragten Fremdfirma), keine Haftung.

6.5.Besondere Bestimmungen für Firewalls

Bei Firewalls, die vom ISP aufgestellt, betrieben und/oder überprüft wurden, geht der ISP prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor. Der ISP weist allerdings darauf hin, dass absolute Sicherheit durch Firewall-Systeme nicht gewährleistet werden kann. Es wird daher die Haftung von des ISP aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes für allfällige Nachteile ausgeschlossen, die dadurch entstehen, dass installierte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden. Der ISP weist darauf hin, dass eine Haftung für Anwendungsfehler des Vertragspartners oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter ebenso nicht übernommen wird, wie im Falle eigenmächtiger Abänderungen der Software oder Konfiguration ohne Einverständnis des ISP.

Die Haftung des ISP für Nachteile, die dadurch entstehen, dass beim Kunden installierte, betriebene oder überprüfte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt wird, ist ausgeschlossen. Bei Verbrauchergeschäften gilt: Die Haftung des ISP für Sachschäden bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

6.6.Haftungsausschluss des ISP bei Verletzungen des Kunden durch Dritte

Stehen dem Kunden schadenersatzrechtliche Ansprüche zu, weil er durch vom ISP für andere Kunden des ISP gespeicherte Informationen in seinen Rechten verletzt wurde, haftet der ISP (unbeschadet aller sonstigen Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse) jedenfalls dann nicht, wenn er keine tatsächliche Kenntnis von der Rechtsverletzung hat oder der Hinweis auf die Rechtsverletzung nicht im Sinne des ISPA Code of Conduct – Allgemeine Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers, abrufbar auf www.ispa.at , qualifiziert ist.

7.Vertragsdauer und Kündigung; Sperre

7.1Vertragsdauer und Kündigungsfrist

Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstigen Dauerschuldverhältnissen sind auf unbestimmte Zeit oder die vereinbarte bestimmte Zeit abgeschlossen. Im letzteren Fall verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern sie nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Verbraucher werden auf ihr Kündigungsrecht und die im Fall der Nichtausübung eintretenden Rechtsfolgen (Vertragsverlängerung) ausdrücklich und rechtzeitig hingewiesen. Ist keine Vereinbarung über einen Kündigungsverzicht getroffen, sind auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten schriftlich kündbar. Verbrauchern steht bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit oder für einen fixen Zeitraum von über ein Jahr abgeschlossen worden sind, jedenfalls ein gesetzliches Kündigungsrecht unter Einhaltung einer einmonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres zu.

7.2Diensteunterbrechung und Vertragsauflösung bei Zahlungsverzug

Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung der Leistungen durch den ISP.

Der ISP ist daher entsprechend den Bestimmungen des § 70 TKG 2003 bei Zahlungsverzug, nach erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Wege, unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und Androhung der Dienstunterbrechung oder Vertragsauflösung nach seinem Ermessen zur Dienstunterbrechung oder zur Auflösung des Dauerschuldverhältnisses mit sofortiger Wirkung, berechtigt.

7.3Sonstige Gründe für Vertragsauflösung und Diensteunterbrechung; Sperre bzw teilweise Sperre

Als wichtiger Grund für die Vertragsauflösung gelten neben dem Zahlungsverzug die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den Kunden oder die Abweisung eines solchen mangels kostendeckenden Vermögens; die Beantragung eines außergerichtlichen Ausgleichsversuches; die Anhängigkeit von zumindest zwei Exekutionsverfahren von Gläubigern des Kunden; die Einleitung eines Liquidationsverfahrens oder der Verdacht des Missbrauchs des Kommunikationsdienstes; beim Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen oder vertragliche Bestimmungen; weiters auch, wenn der Kunde Einzelplatzaccounts mehrfach nutzt oder nutzen lässt; wenn er einen überproportionalen Datentransfer verursacht; wenn er gegen die "Netiquette" und die allgemein akzeptierten Standards der Netzbenutzung verstößt; bei Spamming oder bei Nutzung unsicherer technischer Einrichtungen iSv Pkt 6.4.2.

Der ISP ist kann nach eigenem Ermessen nicht nur mit Vertragsauflösung, sondern statt dessen auch mit Diensteunterbrechung vorgehen. Der ISP ist weiters bei Verdacht von Verstößen nicht nur zur gänzlichen, sondern auch zur bloß teilweisen Sperre berechtigt. Insbesondere kann der ISP bei Rechtsverletzungen die auf gehosteten Websites gespeicherte Information entfernen oder den Zugang zu ihr sperren. Der ISP wird sich bemühen, das jeweils gelindeste Mittel anzuwenden. Der ISP wird den Kunden über die getroffenen Maßnahmen und über deren Grund unverzüglich informieren. Das Recht auf außerordentliche Vertragsauflösung durch den ISP aus wichtigem Grund bleibt jedenfalls unberührt.

7.4Entgeltanspruch und Schadenersatz bei vorzeitiger Auflösung bzw Sperre

Sämtliche Fälle sofortiger Vertragsauflösung, der Dienstunterbrechung bzw Dienstabschaltung, die aus einem Grund, welcher der Sphäre des Kunden zuzurechnen ist, erfolgen, lassen den Anspruch des ISP auf das Entgelt für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt.

Eine vom Kunden zu vertretende Sperre der Leistungserbringung wird mit EUR 30,-- vergebührt; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des ISP bleiben vorbehalten.

Überhaupt kann stets, wenn die fristgerechte Zahlung von Entgeltforderungen des ISP gefährdet erscheint, die weitere Leistungserbringung von einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden; dies ist insbesondere auch dann der Fall, wenn gegen den Kunden bereits wegen Zahlungsverzug mit Sperre des Anschlusses vorgegangen werden musste, sowie in allen Fällen, die den ISP zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung gem. Pkt. 7.2. und 7.3. berechtigen würden.

7.5Vertragsbeendigung und Inhaltsdaten

Der Kunde wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, aus welchem Grund auch immer, der ISP zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. Er ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Aus der Löschung kann der Kunde daher keinerlei Ansprüche dem ISP gegenüber ableiten.

8Datenschutz

8.1Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht

Der ISP und seine Mitarbeiter unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis gem. § 93 TKG 2003 und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes, dies auch nach dem Ende der Tätigkeit, welche die Geheimhaltungspflicht begründet hat. Persönliche Daten und Daten der User werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht, ebenso erfolglose Verbindungsversuche.

Der Kunde kann der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über das Kommunikationsnetz des ISP ist, oder um einem Kunden dem von ihm bestellten Dienst zur Verfügung zu stellen. Routing- und Domaininformationen müssen dementsprechend weitergegeben werden.

8.2Information gem § 96 Abs 3 TKG 2003 betreffend der verarbeiteten Daten, Stammdaten

Auf Grundlage des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes 2003 verpflichten sich die Vertragspartner, Stammdaten nur im Rahmen der Leistungserbringung und nur für die im Vertrag vereinbarten Zwecke zu speichern, zu verarbeiten und weiterzugeben. Solche Zwecke sind: Abschluss, Durchführung, Änderung oder Beendigung des Vertrages mit dem Kunden, Verrechnung der Entgelte, Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen, Erteilung von Auskünften an Notrufträger gem. § 98 TKG 2003. Soweit der ISP gemäß TKG in der jeweils geltenden Fassung zur Weitergabe verpflichtet ist, wird der ISP dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen.

Der ISP wird aufgrund § 92 Abs. 3 Z 3 und § 97 (1) TKG 2003 ermächtigt, folgende personenbezogene Stammdaten des Kunden und Teilnehmers zu ermitteln und verarbeiten:

Vorname, Familienname, akademischer Grad, Wohnadresse, Geburtsdatum, Firma, e-mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, sonstige Kontaktinformation, Bonität, Informationen über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses, Zahlungsmodalitäten, sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses.

Stammdaten werden gem. § 97 Abs. 2 TKG vom ISP spätestens nach der Beendigung der vertraglichen Beziehungen mit dem Kunden gelöscht, außer diese Daten werden noch benötigt, um Entgelte zu verrechnen oder einzubringen, Beschwerden zu bearbeiten oder sonstige gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.

8.3Verkehrsdaten

Der ISP wird Zugangsdaten und andere personenbezogene Verkehrsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten oder aus technischen Gründen sowie zur Überprüfung der Funktionsfähigkeiten von Diensten und Einrichtungen erforderlich sind, insbesondere Source- und Destination-IP sowie sämtliche andere Logfiles aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung gem. § 99 (2) TKG 2003 bis zum Ablauf jener Frist speichern, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden kann oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann bzw. solange dies aus den genannten technischen Gründen bzw. zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit erforderlich ist. Im Streitfall wird der ISP diese Daten der entscheidenden Einrichtung zur Verfügung zu stellen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird der ISP die Daten nicht löschen. Ansonsten wird der ISP Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich löschen oder anonymisieren.

Eine Auswertung eines Teilnehmeranschlusses über die Zwecke der Verrechnung hinaus nach den von diesem Anschluss aus angerufenen Teilnehmernummern wird der ISP außer in den gesetzlich besonders geregelten Fällen nicht vornehmen.

8.4Inhaltsdaten

Inhaltsdaten werden vom ISP nicht gespeichert. Sofern aus technischen Gründen eine kurzfristige Speicherung nötig ist, wird der ISP gespeicherten Daten nach Wegfall dieser Gründe unverzüglich löschen. Ist die Speicherung von Inhalten Dienstemerkmal, wird der ISP die Daten unmittelbar nach Erbringung des Dienstes löschen.

8.5Datenübermittlung bei Kreditkartenzahlung

Weiters erteilt der Kunde seine Zustimmung dazu, dass im Falle der von ihm gewünschten Zahlung durch Kreditkarte sämtliche Abrechnungsdaten in der zur Abrechnung notwendigen Form an das jeweilige Kreditkarteninstitut übermittelt werden dürfen.

8.6Verwendung von Daten für Vermarktungszwecke, Einverständnis zum Erhalt von e-mail-Werbung

Der Kunde erteilt seine jederzeit widerrufliche Zustimmung dazu, dass Verkehrsdaten zum Zwecke der Vermarktung von Telekommunikationsdiensten des ISP, insbesondere zur Weiterentwicklung, Bedarfsanalyse, Planung des Netzausbaues und der Verbesserung von Lösungsvorschlägen und Angeboten von Telekommunikationsdiensten des ISP verwendet werden dürfen, sowie zur Bereitstellung von Dienste mit Zusatznutzen verwendet werden dürfen.

Der Kunde erklärt sich einverstanden, vom ISP Werbung und Informationen betreffend Produkte und Services des ISP sowie Geschäftspartnern des ISP in angemessenem Umfang per e-mail zu erhalten. Dabei bleiben die Daten des Kunden einschließlich seines Namens und seiner e-mail-Adresse ausschließlich beim ISP. Der Kunde kann diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen. Der ISP wird dem Kunden in jeder Werbe-e-mail die Möglichkeit einräumen, den Empfang weiterer Nachrichten abzulehnen.

8.7Überwachung des Fernmeldeverkehrs

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der ISP gem. § 94 TKG 2003 verpflichtet sein kann, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung teilzunehmen. Ebenso nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass der ISP gem. § 106 TKG 2003 zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückung verpflichtet werden kann. Handlungen des ISP aufgrund dieser Verpflichtungen lösen keine Ansprüche des Kunden aus.

Der Kunde nimmt weiters die Bestimmungen des E-Commerce-Gesetz (ECG) zur Kenntnis, wonach der ISP unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt und verpflichtet ist, Auskünfte betreffend den Kunden zu erteilen. Der ISP wird bestrebt sein, die von der ISPA (Verein Internet Service Providers Austria) entwickelten „Allgemeinen Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers“, abrufbar unter www.ispa.at zu beachten und ihnen zu entsprechen.

9Datensicherheit

Der ISP wird alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die bei ihm gespeicherten Daten zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, beim ISP gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, so haftet der ISP dem Kunden gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

Für Verbrauchergeschäfte gilt: die Haftung des ISP ist ausgeschlossen, wenn dieser oder eine Person, für welche er einzustehen hat, Sachschäden bloß leicht fahrlässig verschuldet hat.

10 Besondere Bestimmungen für die Lieferung und Erstellung von Software

10.1Leistungsumfang

Bei individuell vom ISP erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine von beiden Vertragsparteien gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben zur Gänze beim ISP, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

10.2Rechte an gelieferter Software

Bei der Lieferung von Software räumt der ISP, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart, dem Kunden ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software ein, wobei der Kunde die für die Software jeweils geltenden Lizenzbedingungen, auch wenn es sich um Software von Dritten handelt, akzeptiert. Bei Verstößen wird der Kunde den ISP schad- und klaglos stellen. Der Kunde hat im Rahmen seiner Möglichkeit jedenfalls an einer allfälligen Schadensvermeidung mitzuwirken.

Bei Verwendung lizenzierter Software Dritter ist der Kunde verpflichtet, vor Verwendung dieser Software die Lizenzbestimmungen einzusehen und genauest einzuhalten. Für vom Kunden abgerufene Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware" qualifiziert ist und die vom ISP nicht erstellt wurde, wird keinerlei Gewähr übernommen. Der Kunde hat die für solche Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfälligen Lizenzregelungen zu beachten und jede Weitergabe der Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, zu unterlassen. Jedenfalls hält der Kunde den ISP von Ansprüchen wegen Verletzung obiger Verpflichtungen zur Gänze schad- und klaglos.

10.3Gewährleistung

Der ISP übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Kunden entspricht, es sei denn, dies wäre ausdrücklich zum Vertragsinhalt erhoben worden; dass die gelieferte Software mit anderen Programmen des Kunden zusammenarbeitet; weiters, dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen (sofern nicht ein Mangel im Sinn des Gewährleistungsrechts vorliegt) oder, dass alle Softwarefehler behoben werden können. Bei Unternehmergeschäften ist die Gewährleistung auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt. Allfällige Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern werden dadurch nicht berührt.

Ansonsten gelten die Gewährleistungsbestimmungen des Pkt 5.

10.4Rücktritt bei Softwaremängeln

Werden vom ISP gleichzeitig Hard- und Software geliefert, so berechtigen allfällige Mängel der Software den Kunden nicht, auch hinsichtlich des Vertrages, welcher der Nutzung oder Lieferung der Hardware zugrunde liegt, zurückzutreten. Dasselbe gilt hinsichtlich vereinbarter Dienstleistungen. Insbesondere berechtigen Mängel der gelieferten Hard- oder Software nicht zum Rücktritt hinsichtlich des Vertrags über die Erbringung von Internetdienstleistungen. All dies gilt nicht, falls unteilbare Leistungen iSv § 918 Abs. 2 ABGB vorliegen.

11Besondere Bestimmungen bei Domainregistrierung

11.1Vermittlung und Verwaltung der Domain; Vertragsbeziehungen

Der ISP vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist

. Die Domain wird für .at, .co.at und .or.at-Domains von der Registrierungsstelle nic.at eingerichtet, für alle übrigen Domains wählt der ISP nach seinem freien Ermessen eine zuständige Registrierungsstelle.

Der ISP fungiert hinsichtlich der verwalteten Domains auf die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle (sofern nicht anders vereinbart); das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain besteht jedoch jedenfalls zwischen dem Kunden und der Registrierungsstelle direkt. Die Registrierungsgebühr, die der Registrierungsstelle zufließt, ist in den Beträgen, die der ISP dem Kunden verrechnet, enthalten (sofern nicht anders vereinbart).

Die jeweiligen Kosten (wie Anmeldungs-, Verwaltungsgebühr sowie ein Entgelt für die benutzten technischen Einrichtungen) sind der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen.




11.2Ende des Vertrags mit der Registrierungsstelle

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit der Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit dem ISP aufgelöst wird, sondern der Kunde diesen vielmehr eigens bei der Registrierungsstelle kündigen muss.

11.3Geltung der AGB der Registrierungsstelle

Bezogen auf die Domain gelten daher die Allgemeinen Vertragsbedingungen der nic.at (abrufbar unter www.nic.at) bzw. der ansonsten jeweils zuständigen Registrierungsstelle; diese werden dem Kunden des ISP auf Wunsch zugesandt.

11.4Rechtliche Zulässigkeit der Domain

Der ISP ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird den ISP diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.

12 Besondere Bestimmungen bei der Erbringung von Web-Design- oder Web-Consulting-Dienstleistungen

12.1Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde ist zur erforderlichen Mitwirkung verpflichtet. Die Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Informationen sowie gegebenenfalls der Hardware, auf der allfällige Installationen durchgeführt werden sollen.

Während erforderlicher Testläufe ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Mängel, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden. Der Kunde stellt ferner gegebenenfalls erforderliche Testdaten sowie alle Texte und sonstige Inhalte (zB. Logos), die eingesetzt werden sollen, zur Verfügung.

Sofern der ISP dem Kunden Entwürfe, Programmtestversionen, eine fertige Fassung oder ähnliches vorlegt, werden diese vom Kunden gewissenhaft geprüft. Reklamationen oder Änderungswünsche sind zu diesem Zeitpunkt anzumelden - dies, außer bei Verbrauchern, bei sonstigem Verlust aller Ansprüche gegen den ISP.


12.2Haftung für vom Kunden bereitgestellte Elemente

Vom Kunden beigestellte Elemente wie Logos, Texte, Elemente des Corporate Designs etc. bleiben im Eigentum des Kunden; der ISP erwirbt keinerlei Rechte daran. Der Kunde sichert zu, über alle erforderlichen Rechte zu verfügen, und hat der ISP von allen Folgen allenfalls erfolgter Rechtsverletzungen (zB. Eingriff in das Urheberrecht Dritter) hinsichtlich von vom Kunden beigestellter Elemente vollständig schad- und klaglos zu halten.


12.3Keine Prüfungspflicht des ISP

Der ISP ist nicht verpflichtet, beigestellte Elemente, insbesondere auch Inhalte des Kunden, auf ihre Übereinstimmung mit Rechtsvorschriften zu prüfen, kann jedoch die Verbreitung dieser Inhalte bei Verdacht von Verletzungen verweigern.

12.4Rechteeinräumung durch den ISP

Der ISP räumt dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich und, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, schriftlich - anders vereinbart, mit Zahlung des vereinbarten Entgelts das exklusive und unbefristete Recht ein, das vom ISP entwickelte Konzept und/oder Design und/oder die vertragsgegenständlichen Softwareapplikationen ausschließlich im Rahmen des Internet für eigene Zwecke zu nutzen. Jede andere, auch nur teilweise Nutzung, etwa im Bereich anderer elektronischer Medien oder für Printprodukte, bedarf besonderer und (außer bei Verbrauchern) schriftlicher Vereinbarung. Dasselbe gilt für die, auch nur teilweise, Einräumung von Befugnissen an Dritte

13Sonstige Bestimmungen

13.1Anwendbares Recht

Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen.

13.2Gerichtsstand

Für eventuelle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag gilt die örtliche Zuständigkeit des am Sitz des ISP sachlich zuständigen Gerichtes als vereinbart. Dies gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

13.3Schriftform für Änderungen und Ergänzungen dieser AGB

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Auftrages oder sonstiger Vertragsbestandteile bedürfen der Schriftform (dem Schriftformerfordernis wird auch durch unterschriebenes Telefax Rechnung getragen); mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Diese Bestimmung gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

13.4Schriftform im Sinne dieser AGB

Dem Schriftformgebot dieser AGB entsprechen sowohl geschriebene, als auch per Fernkopie („Fax“) und elektronisch (per e-mail) übermittlete Dokumente und Mitteilungen.

13.5Adressänderungen; Zugang von elektronischen Erklärungen

Der Kunde hat Änderungen seines Namens oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen des ISP geführt wird, sowie jede Änderung seiner Anschrift (Sitzverlegung), der Zahlstelle, der e-mail-Adresse, den Verlust seiner Geschäftsfähigkeit und jede Änderung seiner Rechtsform, seiner Firmenbuchnummer und seiner Bank- oder Kreditkartenverbindung sofort, spätestens jedoch innerhalb eines Monats ab der Änderung dem ISP schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Erklärungen als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt wurden. Wünscht der Kunde im Fall von Namensänderungen, die nicht rechtzeitig bekannt gegeben wurden, die Ausstellung einer neuen Rechnung, wird der ISP diesem Wunsch nach Möglichkeit entsprechen; dies hindert jedoch keinesfalls die Fälligkeit der ursprünglichen Rechnung.

Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene e-mail-Adresse gesendet wurden; bei Verbrauchern gilt sie erst dann als zugegangen (§ 12 ECG), wenn sie vom Verbraucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann.

13.6Keine normative oder interpretative Bedeutung der Überschriften

Überschriften in diesen Geschäftsbedingungen dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keine normative Bedeutung, begrenzen oder erweitern nicht den Anwendungsbereich dieser Geschäftsbedingungen und dienen nicht der Interpretation.

13.7Salvatorische Klausel

Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt - außer gegenüber Konsumenten - eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

13.8Einheitliche europäische Notrufnummer

Auf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 wird hingewiesen.